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QuoteDer Arbeitnehmer kann im Wesentlichen nicht selbst seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen. Er ist vielmehr in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit.
2012-05-28T14:06:56 hlubenowBei (Klein-)Gewerbe käme die Notwendigkeit einer IHK-Mitgliedschaft in Betracht: Die Zwangsbeiträge würden dann sowieso den Verdienst auffressen.
HP-UserWie verhält es sich, wenn man als Webseitenbetreiber eines nicht kommerziellen Webangebotes gerne hilfe holen würde. Also konkret:
Ein Formular anbietet indem der Internetsurfer, einen selbst verfassten Text eingeben kann. Wenn der Text in die engeren Auswahl kommt, respektiv angenommen wird, Zahlt der Webseitenbetreiber dem Client eine geringe Prämie z. B. 5€ (Aufwandsentschädigung o. ä.).
QuoteIch hatte daher bzgl. der Leute geantwortet, die das Geld erhalten sollen.
QuoteWas mit Dir selbst ist, ist eine andere Frage.
QuoteÜbrigens: Wenn das von der IHK so stimmen würde, würde sie auch jeden privaten Ebay-Verkäufer erfassen.