Thread Mitwirkung an I-Projekt gegen geringfügige Prämie? (10 answers)
Opened by HP-User at 2012-05-27 18:36

hlubenow
 2012-05-29 00:30
#158658 #158658
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Zur Klarstellung: Du hattest gefragt:
HP-User
Wie verhält es sich, wenn man als Webseitenbetreiber eines nicht kommerziellen Webangebotes gerne hilfe holen würde. Also konkret:

Ein Formular anbietet indem der Internetsurfer, einen selbst verfassten Text eingeben kann. Wenn der Text in die engeren Auswahl kommt, respektiv angenommen wird, Zahlt der Webseitenbetreiber dem Client eine geringe Prämie z. B. 5€ (Aufwandsentschädigung o. ä.).

Ich hatte daher bzgl. der Leute geantwortet, die das Geld erhalten sollen.
Was mit Dir selbst ist, ist eine andere Frage. Dazu müßte man wissen, was genau Du da machen willst.
Übrigens: Wenn das von der IHK so stimmen würde, würde sie auch jeden privaten Ebay-Verkäufer erfassen. Das möchte sie wohl gern, ist aber doch zu hinterfragen.
Wir können hier keine Rechtsberatung ersetzen. Bitte wende Dich an einen Anwalt, z.B. einen (Fachanwalt) für Arbeitsrecht.

Edit: Zur Not empfehle ich noch diesen Artikel, bzw. diese Seite:

http://www.traum-projekt.com/business/rechtsformen...

Solltest Du aus irgendeinem Grund keine Bilanz, sondern nur eine E/Ü-Rechnung machen müssen, gäbe es da diese kostenlosen (aber nicht freien) Programme:

http://www.easyct.de/ (Windows)
http://www.jes-eur.de/ (Java)
Last edited: 2012-05-29 00:46:57 +0200 (CEST)

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