Thread Mitwirkung an I-Projekt gegen geringfügige Prämie? (10 answers)
Opened by HP-User at 2012-05-27 18:36

Gast HP-User
 2012-05-28 21:36
#158657 #158657
Hallo Forum

Zwischenbericht...

IHK-Definition:
"Sobald man vor hat, einen Gewinn zu erzielen (auch durch Werbeeinnahmen), ist man Gewerbepflichtig. Dabei ist es unerheblich, ob ein Gewinn tatsächlich erzielt wird."

Also Gewerbeschein zwingend notwendig!

Zwar wäre meine Internetseite "gemeinnützig", da für alle Clients kostenfrei, aber der Teil der Webpräsenz, der durch Werbung Einnahmen generiert, stellt die "Gemeinnützigkeit" in Frage, bzw. überwiegt wahrscheinlich.

Damit wäre die Gewerbeseite abgeklärt. Bleib noch die zu wählende Rechtsform...

A) Kleingewerbetreibende Einzelperson

B) Einzelkaufman e. K.

Bei der Haftung sind beide gleich. Bei beiden kann ein Namenszusatz ergänzt werden. Bei B) steht dabei, daß ein Firmenname gewählt werden kann und sein Name nicht aufgeführt sein muss?

--> Zitat IHK Frankfurt a. M.:'"So ist im HGB unter anderem geregelt, dass nur der Kaufmann berechtigt ist, eine Firma als Name zu führen, unter dem er seine Geschäfte betreibt, klagen darf und verklagt werden kann."'

Dann wäre die Firmierung als e.K. für mich voraussichtlich das Richtige. Den LTD-Kram finde ich nicht gut. Vor allem weil bei verpassten Fisten zur Unterlagenvorlegung in Egland erhebliche Strafen auf einen zukommen können.

Gruß HP-User
Last edited: 2012-05-28 21:50:26 +0200 (CEST)

View full thread Mitwirkung an I-Projekt gegen geringfügige Prämie?