da ist wohl noch mehr im Argen....
https://www.meineschufa.de/index.php?site=7
Da heißt es "Jetzt bestellen"
Es sollte aber "Jetzt kostenpflichtig bestellen" lauten.
Siehe:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708805.pdf
Zitat:
" (3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei ei-
nem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass
der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich be-
stätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt
die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des
Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schalt-
fläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern
„zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entspre-
chenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Die Erfüllung der Pflicht aus Absatz 3 ist Voraus-
setzung für das Zustandekommen eines Vertrages nach
Absatz 2 Satz 1."
wobei die Schreibe des Bundestages mindest auch "eigen" ist.
Bah was bin ich heute wieder fies.... ;-)