Thread Schufa
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Opened by bianca at 2012-09-11 15:56
da ist wohl noch mehr im Argen....
https://www.meineschufa.de/index.php?site=7 Da heißt es "Jetzt bestellen" Es sollte aber "Jetzt kostenpflichtig bestellen" lauten. Siehe: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708805.pdf Zitat: " (3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei ei- nem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich be- stätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schalt- fläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entspre- chenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. (4) Die Erfüllung der Pflicht aus Absatz 3 ist Voraus- setzung für das Zustandekommen eines Vertrages nach Absatz 2 Satz 1." wobei die Schreibe des Bundestages mindest auch "eigen" ist. Bah was bin ich heute wieder fies.... ;-) |