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[thread]1544[/thread]

Gewerbeschein?

Leser: 1


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Gast Gast
 2004-05-11 16:52
#14897 #14897
Hallo

Ich hab eine Frage:

Wie sieht es aus wenn ich mit CGI(...)-Perl etwas programmiere und dies ins Netz stelle und die Leute dann diese Seite besuchen und ich Werbung einbinde um Geld dadurch zu erhalten um z.B. die Zeit für das Programmieren etwas zu finanzieren. Benötige ich dann einen Gewerbeschein oder gilt das als Freier Beruf oder als was gilt das und was benötige ich dafür?


Gehen wir von 2 Beispielen aus:

1. Gewinn (Werbeeinnahmen abzüglich Serverkosten) <100 Euro pro Monat
2. Gewinn > 500 Euro pro Monat


Danke
ptk
 2004-05-11 17:07
#14898 #14898
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Das ist fast egal, da auch Freiberufler Gewerbesteuer zahlen muessen (seit 2004).
pktm
 2004-05-11 17:14
#14899 #14899
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Du hast allerdings einen gewissen Freibetrag, den frag aber besser beim Finanzamt nach.
mfg pktm
http://www.intergastro-service.de (mein erstes CMS :) )
lichtkind
 2004-05-11 17:19
#14900 #14900
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heisst das das ich quittungen austellen kann und trotydem keine steuer zahle wenn ich unterhalb der grenze bleib`?? ?\n\n

<!--EDIT|lichtkind|1084281602-->
Wiki:Tutorien in der Wiki, mein zeug:
kephra, baumhaus, garten, gezwitscher

Es beginnt immer mit einer Entscheidung.
Gast Gast
 2004-05-11 17:34
#14901 #14901
Achtung:
Eine Antwort auf diese Frage wäre verbotene Rechtsberatung im Sinne des 'Rechtsberatungsgesetzes'.
Einge Leute bestimmter Berufsgruppen haben sich darauf spezialisiert, Foren abzuklappern und (kostenpflichtige) Unterlassungserklären einzufordern.
lichtkind
 2004-05-11 17:55
#14902 #14902
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aber wieso das denn??
fuck the system
dann schick bitte ne pm
Wiki:Tutorien in der Wiki, mein zeug:
kephra, baumhaus, garten, gezwitscher

Es beginnt immer mit einer Entscheidung.
ptk
 2004-05-11 19:21
#14903 #14903
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[quote=Dieter,11.May.2004, 15:34]Achtung:
Eine Antwort auf diese Frage wäre verbotene Rechtsberatung im Sinne des 'Rechtsberatungsgesetzes'.
Einge Leute bestimmter Berufsgruppen haben sich darauf spezialisiert, Foren abzuklappern und (kostenpflichtige) Unterlassungserklären einzufordern.[/quote]
Ich habe das Gesetz mal ueberflogen, aber da steht ja nur was von "geschaeftsmaessiger" Beratung, und das trifft ja hier nicht zu.
Gast Gast
 2004-05-11 19:52
#14904 #14904
Lass Dich überraschen ... (ich spreche aus leidvoller Erfahrung)
jan10001
 2004-05-11 20:11
#14905 #14905
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Lass Dich überraschen ... (ich spreche aus leidvoller Erfahrung)
Ich kann hier nur bestätigen das gewisse Leute systematisch das Web durchforsten um mit Unterlassungserklären u. Abmahnungen Geld zu verdienen. Zum Glück hatte mich mein Bauch und Neugier davor bewahrt das Opfer eines Prominenten Anwaltes zu werden.
Ronnie
 2004-05-11 20:56
#14906 #14906
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bekannt != prominent (letzteres geht oft mit Beliebtheit einher - wovon in diesem Fall woll weniger gesprochen werden kann)
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