Ja aber was hilft der Wisch in Zweifelsfällen im Rechtsstreit mit einem Multi?
Mal ein Beispiel, wenn man sich ein gebrauchtes Auto kauft, und man bekommt einen (ernstgemeinten) Wisch das der Handel legal war, hat man trotzdem verloren wenn sich raus stellt, dass das Auto irgendwann geklaut wurde.
Vergleiche auch Beutekunst, wo man nach 70 Jahren und zig Zwischenbesitzern noch eine Rückgabe einklagen kann.
Natürlich kann man den Unterschreiber des Wisches haftbar machen, aber der Schaden kann irgendwann ein 1000-faches dessen Betragen, was dieser leisten kann!