Thread BrowseEntry vs. disable: funktioniert nicht wirklich (27 answers)
Opened by zipster at 2006-06-03 16:28

zipster
 2006-06-06 16:10
#45613 #45613
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Also bei Wikipedia steht folgendes.

Quote
GPL
Nach der geltenden Rechtslage ist ein verändertes Werk nicht automatisch ebenso frei verwendbar wie das ursprüngliche Werk. Die dauerhafte Freiheit von Software, die unter die GPL gestellt ist, wird daher dadurch gesichert, dass alle aus dieser Software abgeleiteten Programme nur dann verbreitet werden dürfen, wenn sie ebenfalls an jedermann zu den Bedingungen der GPL lizenziert werden. Dieses Schutzverfahren nennt sich Copyleft, da es einen wichtigen Aspekt des Copyrights (bzw. Urheberrechtes) ins Gegenteil verkehrt. In Deutschland wurde mit der Urheberrechtsnovelle mit der sogenannten Linux-Klausel Rechtssicherheit für Lizenzen wie der GPL geschaffen.

Artistic License
1. Es ist erlaubt, die Software oder den Code zu ändern, wenn mindestens eine dieser Bedingungen eingehalten wird:
1. Die Veränderungen werden Public Domain oder auf andere Weise frei erhältlich gemacht
2. Die Modifikationen werden nur in der eigenen Firma verwendet
3. Alle Nicht-Standard Executables werden so benannt, dass die Namen nicht mit denen von Standard-Software kollidieren
4. etwas anderes mit dem Copyright-Inhaber abgemacht wird.
2. Es ist erlaubt, die Software zu verbreiten, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen eingehalten wird:
1. Es wird eine Standard-Version des Pakets zusammen mit einem Hinweis verbreitet, wo das Paket erhältlich ist.
2. Der Source-Code mit sämtlichen gemachten Modifikationen wird mitgeliefert
3. Alle nicht-Standard-Exes werden zusammen mit den Standard-Versionen mitgeliefert. Außerdem müssen die Änderungen in Manpages oder einem ähnlichen Medium dokumentiert sein.
4. etwas anderes mit dem Copyright-Inhaber abgemacht wird.
3. Es ist erlaubt, für die Verbreitung des Pakets eine angemessene Gebühr zu verlangen. Es ist jedoch nicht erlaubt, für das Paket selbst Geld zu verlangen. Es ist auch erlaubt, das Paket zusammen mit einer größeren Software (möglicherweise kommerziell) zu verbreiten, solange nicht behauptet wird, das Paket stamme von einem selbst, wenn man nicht der Copyright-Inhaber ist.
4. Skripts oder Libraries als Input oder Output in/aus dem Paket fallen nicht unter die Lizenz und können kommerziell vertrieben werden.
5. C- oder Perl-Subroutinen die zum Paket dazugelinkt werden, gehören nicht zum Paket.
6. Der Name des Copyright-Inhaber darf nicht ohne schriftliche Erlaubnis zu Marketingzwecken verwendet werden.
7. Das Paket wird "As is", also ohne Garantien, verteilt.



Und den Thread den ich gemeint habe war folgender.

http://board.perl-community.de/cgi-bin....76;st=0\n\n

<!--EDIT|zipster|1149595932-->

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